Ein Grundstücks-Kaufvertrag muss immer von einem Notar beglaubigt werden. Diesen kann der Käufer aussuchen, was durchaus Vorteile für ihn haben kann: Bei der Erstellung des ersten Entwurfs kann der Notar dessen Vorstellungen stärker berücksichtigen – allerdings ist er kein Interessenvertreter, sondern eine unparteiische Instanz. Macht man von der Wahlmöglichkeit keinen Gebrauch, wird der Verkäufer den [...]
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